Als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht in Dortmund mit mehr als 25-jähriger praktischer Erfahrung auf sämtlichen Gebieten des Familienrechts berate und vertrete ich Sie in Ihrem Scheidungsverfahren kompetent und effizient.
Fast jede zweite Ehe wird heutzutage geschieden. Wenn Sie sich überlegen, sich von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau zu trennen bzw. bereits eine Scheidung in Erwägung ziehen oder mit einer entsprechenden Entscheidung Ihres Ehepartners konfrontiert wurden, haben Sie vielleicht viele Jahre mit ihm bzw. ihr zusammengelebt.
Sie haben vielleicht gemeinsam Kinder großgezogen, sich dabei auseinandergelebt und sind nur noch der Kinder wegen zusammengeblieben.
Oft haben Sie viel hingenommen und die Augen vor der Realität verschlossen und wollen sich nun mit kleinstmöglichem Aufwand möglichst schnell und einvernehmlich scheiden lassen. Oder Sie haben vielleicht nach relativ kurzer Ehezeit gemerkt, dass Sie doch nicht zusammenpassen und möchten deshalb schnellstmöglich und unkompliziert eine Trennung in die Wege leiten. Wenn Sie in der Vergangenheit noch keinen geeigneten Ehevertrag aufgesetzt haben, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ob bei Ihrer Ehescheidung oder bei den damit zusammenhängenden Folgesachen wie Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung oder elterliche Sorge stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin in Dortmund rund um das Familienrecht und das Thema Scheidung zuverlässig zur Seite.
Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht in Dortmund zeigt allerdings, dass Harmonie nach einer Trennung eher selten vorkommt. Gerade wenn Kinder und/oder neue Partner im Spiel sind, kommt es fast immer zu zahlreichen Streitigkeiten.
So stellen sich meist folgende Fragen:
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte bereits vor dem Scheidungsantrag die Hilfe einer im Familienrecht erfahrenen Fachanwältin oder eines Fachanwaltes in Anspruch genommen werden.
Im persönlichen Gespräch planen wir das weitere Vorgehen, besprechen alle notwendigen Maßnahmen und stellen wichtige Unterlagen zusammen. So wird Ihre Trennung / Scheidung nicht nervenzehrender, als sie sein muss. Denn jetzt werden die Weichen gestellt, welche Richtung Ihr Scheidungsverfahren einschlagen wird.
Meine Zielsetzung als Rechtsanwältin ist grundsätzlich, so wenig wie möglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Angelegenheiten in Ihrem Sinne einvernehmlich außergerichtlich zu klären, aber wenn es sein muss, auch knallhart zu agieren. Hierbei kommen Ihnen meine Spezialkenntnisse und meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht aus Dortmund zugute.
Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt gestellt werden.
Aus weiterhin aktuellem Anlass und dahin gehend aufkommender Fragen:
Wenn Sie sich prinzipiell über alle Punkte einig sind, können Sie Ihre Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres einverständlich scheiden lassen. Eine einvernehmliche Scheidung geht meist nicht nur schneller, sie spart auch Kosten. Denn wenn alle Folgesachen geklärt sind, ermöglicht die einvernehmliche Scheidung, dass nur einer der Ehegatten eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nimmt. Der Partner braucht dann der Scheidung nur noch zuzustimmen.
Eine solche Scheidung läuft so ab, dass einer der Eheleute den Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Das Gericht stellt dann dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zur Stellungnahme förmlich zu.
Zusammen mit der Ehescheidung entscheidet das Familiengericht im Scheidungstermin über den Versorgungsausgleich, falls dieser nicht vorher notariell ausgeschlossen wurde. Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs holt das Gericht die Auskünfte bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ein. Sobald diese vorliegen, gibt das Gericht den Scheidungstermin bekannt, an dem Ihre Ehe geschieden wird.
Die Scheidung wird nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Danach können Sie gegebenenfalls Ihren früheren Familiennamen wieder annehmen.
„Scheidungsanwalt“ bzw. „Scheidungsanwältin“ sind keine offiziellen Bezeichnungen im juristischen Sinne. Vielmehr beschreiben diese Begriffe, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren tätig wird. Sie sollten darauf achten, dass ein Anwalt, der sich Scheidungsanwalt nennt, sich auch tatsächlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Neben der eigentlichen Scheidung sind nämlich noch Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt u. a. zu klären und wichtige Fristen zu beachten.
Der Scheidungsantrag kann nur über eine Anwältin bzw. einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Es besteht insoweit Anwaltszwang.
Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt bietet sich an, wenn Sie sich mit Ihrem (Noch)-Partner über Scheidung und Folgeregelungen einig sind und ein einvernehmliches Scheidungsverfahren anstreben. Wenn Sie eine gute Scheidungsanwältin suchen, sind Sie bei uns richtig. Ich vertrete Sie gerne beim Familiengericht Dortmund und auch bundesweit.
Das Familiengericht sieht eine Ehe in der Regel nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr als gescheitert an (wenn Sie also seit mindestens einem Jahr getrennt leben). Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass die Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht und sich dieser Zustand auch in Zukunft nicht mehr ergeben wird.
Um spätere Streitigkeiten über den Trennungszeitpunkt, der z. B. im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder dem Ausgleich gemeinschaftlicher Bankguthaben von Bedeutung ist, zu vermeiden, sollte man diesen nach außen hin dokumentieren. Denn wenn der andere Ehepartner behauptet, dass die Trennung erst später stattgefunden hat, muss derjenige, der sich darauf beruft, den Trennungszeitpunkt darlegen und beweisen.
Wenn einer der Eheleute mit der Scheidung nicht einverstanden ist, muss der andere darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Dies wird nach Ablauf des Trennungsjahres gesetzlich vermutet. In den meisten Fällen wollen letztlich dann doch beide Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung ihrer Ehe.
Soll die Scheidung der Ehe bei einer Trennungszeit von unter einem Jahr erfolgen, muss die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte für den/die Antragsteller/in darstellen. Die in der Praxis häufigsten „unzumutbaren Härten“ sind:
Der Scheidungsantrag muss hier innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Härtefallgrundes über den Rechtsanwalt / Scheidungsanwalt gestellt werden.
Bei einer Trennungszeit von über drei Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehe wird ohne weitere Voraussetzungen geschieden.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
Wenn Sie bereits ein Schreiben vom Rechtsanwalt / Scheidungsanwalt Ihres Ehemannes bzw. Ihrer Ehefrau oder des Familiengerichts erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen kurzfristigen Termin, da gegebenenfalls Fristen zu beachten sind.
In dringenden Fällen ist nach vorheriger Übersendung der relevanten Unterlagen auch ein telefonischer Erstkontakt mit meiner Kanzlei in Dortmund und die weitere Korrespondenz per E-Mail möglich.
Über etwaige Recherchen im Internet sind Sie sicherlich schon mehrfach auf den Begriff der sogenannten Online-Scheidung gestoßen. Gerade, wenn Sie zu Ihrem Partner / Ihrer Partnerin nur noch sehr eingeschränkten Kontakt haben und die Fronten verhärtet sind, klingt das hier nach einer guten Alternative. Einfach mit ein paar Klicks online alle nötigen Schritte einleiten und das Verfahren ist erledigt – so zum Teil die Vorstellung. Ganz so einfach ist es aber nicht. Online-Scheidung bedeutet letztlich, dass Sie alle für das Verfahren relevante Unterlagen digital an Ihren Anwalt schicken.
Das Scheidungsverfahren selbst muss wie gewohnt durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht bei dem zuständigen Familiengericht eingeleitet werden. Gerne können Sie auch bei mir auf die Möglichkeit einer Online-Scheidung zurückgreifen, Sie finden hier ein entsprechendes Scheidungsformular, das Sie bequem ausfüllen können.
Das Honorar eines Rechtsanwalts ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind oder aus einer Honorarvereinbarung, in der ein Stundensatz vereinbart wird. Letzteres ist z. B. bei überdurchschnittlich zeitaufwendigen Angelegenheiten der Fall.
Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, errechnet sich auf der Grundlage des sogenannten Gegenstands- bzw. Verfahrenswertes, sowie dem Arbeitsaufwand. Unter Gegenstandswert oder Verfahrenswert versteht das RVG den Wert der Angelegenheit, in der wir für Sie tätig sind.
Möchten Sie sich zunächst nur grundsätzlich beraten lassen, betragen die Gebühren für ein Erstberatungsgespräch in der Regel zwischen 150,00 € und 190,00 € jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung durch den Anwalt, jedoch nicht die Scheidungskosten. Bitte erkundigen Sie sich dahin gehend bei Ihrer Versicherung.
Wenn Sie aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Gericht stellen.
Bei sonstigen, rechtlichen Fragen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht bzw. Umgangsrecht oder anderen Folgesachen rund um den Scheidungsprozess stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Phase gerne zur Seite. Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen einfach an!
Unsere Kanzleiräume befinden sich in der Saarlandstraße in der Dortmunder Innenstadt.
Adresse und Öffnungszeiten
Anwaltskanzlei Henninger
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